Haustierhaltung
Das Gesetz regelt die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung nicht – massgeblich ist der Mietvertrag.
Wenn im Mietvertrag die Haltung von Haustieren generell verboten ist, dürfen nur Kleintiere in Käfigen, die geringe Immissionen verursachen, gehalten werden. Solche Tiere sind beispielsweise Hamster, Meerschweinchen oder Zierfische. Hunde und Katzen sind in diesem Fall hingegen nicht erlaubt. Wenn der Mietvertrag die Haustierhaltung lediglich mit Bewilligung des Vermietenden erlaubt, muss der Mietende vorab die entsprechende Bewilligung einholen. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung gar nicht erwähnt oder aber ausdrücklich erlaubt, dürfen die Mietenden auch Haustiere wie Hunde oder Katzen halten. Exotische und gefährliche Tiere sind jedoch von einer solchen allgemeinen Bewilligung ausgeschlossen: Die Haltung solcher Tiere muss vom Vermietenden immer im Einzelfall erlaubt werden.