Ersatzmieter bei Kündigung
Wenn Sie als Mieter/in ausserhalb der vereinbarten Kündigungsfrist Ihren Mietvertrag kündigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Ersatzmieter vorzuschlagen.
Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter kann den Ersatzmieter ablehnen, wenn es dafür berechtigte Gründe gibt. Sofern Sie als Mieter/in einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlagen, sind Sie von der Mietzahlungspflicht befreit. Ansonsten muss die Miete bis zum nächsten regulären Kündigungstermin bezahlt werden.