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Grillieren auf dem Balkon

Grillieren auf dem Balkon

Grillieren auf dem Balkon sorgt regelmässig für Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Grundsätzlich ist das Grillieren auf dem Balkon gestattet, solange sich die Mieterinnen und Mieter an eine allenfalls bestehende Hausordnung halten und die allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme einhalten. Das heisst konkret: Man darf nicht jeden Abend grillieren, eine übermässige Rauchentwicklung muss vermieden werden und nach Beginn der Nachtruhe darf nicht mehr grilliert werden. Je nach Hausordnung ist zudem nur das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt, da beim Grillieren mit einem Holzkohlegrill viel Rauch entsteht.