Wichtiges zur Untermiete
Mietende können die Mietsache mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten.
Die Untervermietung ist für Fälle gedacht, in den Mietende die Mietsache vorübergehens nicht nutzen können, z.B. wegen eines begrenzten Auslandaufenthalts. Eine unbefristete Untervermietung ist deshalb nicht erlaubt, denn so könnte die Untermiete für eine Nachmiete missbraucht werden.
